Fäkalentsorgung
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Grundstückseigene Kleinkläranlagen sind mindestens einmal pro Jahr zu entleeren
Ausnahme: Genehmigung eines verlängerten Entsorgungsintervalles auf Antrag
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Entsorgung der abflusslosen Gruben nach Bedarf
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Entsorgung erfolgt nach festem Tourenplan.
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Derzeit zugelassenes Entsorgungsunternehmen: