Fäkalentsorgung

  • Grundstückseigene Kleinkläranlagen sind mindestens einmal pro Jahr zu entleeren

    Ausnahme: Genehmigung eines verlängerten Entsorgungsintervalles auf Antrag

  • Entsorgung der abflusslosen Gruben nach Bedarf

  • Entsorgung erfolgt nach festem Tourenplan.

  • Derzeit zugelassenes Entsorgungsunternehmen:

    Kastanienallee 9, 99718 Obertopfstedt
    Tel.: 03636 / 700 500