Fäkalentsorgung Grundstückseigene Kleinkläranlagen sind mindestens einmal pro Jahr zu entleeren Ausnahme: Genehmigung eines verlängerten Entsorgungsintervalles auf Antrag Entsorgung der abflusslosen Gruben nach Bedarf Entsorgung erfolgt nach festem Tourenplan. Derzeit zugelassenes Entsorgungsunternehmen: Kastanienallee 9, 99718 ObertopfstedtTel.: 03636 / 700 500